Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist ein Satzungsorgan. Er besteht aus mindestens vier und höchstens sieben Vereinsmitgliedern. Die Aufsichtsratsmitglieder werden auf Vorschlag der Vereinsmitglieder von der ­Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Erreichen mehr Kandidaten eine einfache Mehrheit als Aufsichtsratsplätze zu besetzen sind, sind unter diesen nur diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhielten.

Der Aufsichtsrat hat folgende Aufgaben:

1. Er bestellt die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes auf Vorschlag der Konferenzen gemäß den §§ 8 bis 9 und kann aus wichtigem Grund einzelne ­Mitglieder abberufen.

2. Er überwacht die Haushaltsführung und genehmigt den Haushaltplan. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat er das Recht auf Einsichtnahme in die Akten.

3. Er berät den Geschäftsführenden Vorstand.

4. Er berät die Lehrer-, Kindergärten- und Hortkonferenz zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.

 

Mitglieder des Aufsichtsrats:
Bernd Lundelius (Vorsitzender)
Friederike Amendy
Ingo Demming
Daniela Grau
Kim Pomarius
Jörg Fuhrmann

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