Zwischenaufnahme bzw. Aufnahme einer/s Schüler*in
in eine bestehende Klasse

In der Regel sind unsere Klassen voll belegt, manchmal ergeben sich allerdings Kapazitäten für einen Quereinstieg/Zwischenaufnahme. Wenn Sie an einem Schulplatz für Ihr Kind in einer bestehenden Klasse interessiert sind oder Ihr Kind in unsere Warteliste aufgenommen werden soll, können Sie sich schriftlich an unser Team für die Zwischenaufnahme wenden. Wir bitten Sie um ein formloses Bewerbungsschreiben mit einer kurzen Erläuterung, warum Sie unsere Schule ausgewählt haben. Weiterhin fügen Sie bitte eine Übersicht über die bisherige Schullaufbahn Ihres Kindes, das letzte Zeugnis (als Kopie) und ein aktuelles Foto bei. Wir bitten um Verständnis, dass erst bei frei werdenden Plätzen pädagogische Aufnahmegespräche geführt werden können. Bei konkretem Interesse schicken Sie bitte eine Mail an: mail(at)waldorfschule-altona.de

Antworten zu generellen Fragen zur Waldorfschule erhalten Sie unter dem nebenstehenden externen Link (21 Fragen/21 Antworten). Wenn Sie sich über unsere Schule informieren möchten, stehen Ihnen folgende interne Links zur Verfügung:

- Über unsere Schule
- Waldorfpädagogik
- Satzung unsereres Schulvereins (PDF)

Weiterführende Information

Unsere Waldorfschule als Stadtteilschule mit besonderer pädagogischer Prägung

Die Rudolf Steiner Schule Altona ist eine einzügige Schule von der 1. bis zur 13. Klasse, die den offiziellen Status einer Stadtteilschule mit angeschlossenem Grundschulbereich hat. In unserer gymnasialen Oberstufe werden die 12. und 13. Klasse als Studienstufe geführt.

> Waldorfpädagogik

Schulgeld

Die Rudolf Steiner Schule Altona ist eine Schule in freier Trägerschaft. Wir müssen, um unseren Schule führen zu können, ein Schulgeld erheben. Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und beträgt für das erste Kind 68 Euro, für zwei Kinder 96 Euro und für drei und alle weiteren Kinder 114 Euro. Darüber hinaus wird ein Vereinsbeitrag (47 Euro) und eine Bauumlage (85 Euro) pro Familie erhoben. In begündeten Einzelfällen kann auf Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Mit dem ersten Schulgeld erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr von 50 Euro zur Deckung der Verwaltungskosten.

> Schulgeld- und Beitragsordnung