Mitgliederversammlung
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, in der der Aufsichtsrat und der Geschäftsführende Vorstand über ihre Tätigkeit berichten und in der der Geschäftsführende Vorstand den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr vorlegt. Der Rechnungsabschluss muss von zwei Rechnungsprüfern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden, geprüft werden. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Geschäftsführenden Vorstandes. Sie beschließt auf Antrag des Aufsichtsrates oder von wenigstens 40 Mitgliedern auch über die Abberufung des gesamten Geschäftsführenden Vorstandes. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Aufsichtsrat, der Geschäftsführende Vorstand, die Gesamtkonferenz oder wenigstens 40 Mitglieder dies unter Angabe von Gründen wünschen.