Pädagogische Konferenzen (Lehrer*innen-, Kindergarten- und Hortkonferenz)

 

Die Pädagogischen Konferenzen gehören zu den Satzungsorganen (siehe § 4 und § 9 der Satzung). Die Schule, die Kindergärten und der Hort unterhalten jeweils eigene Konferenzen als eigeninitiative, nicht weisungsgebundene Beratungs- und Beschlussorgane für alle pädagogischen Fragen der jeweiligen Einrichtung. Sie sind insbesondere auch jeweils allein zuständig für die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen und für die Auswahl von pädagogischen Mitarbeiter*innen.

Den Konferenzen gehören alle unbefristet beschäftigten pädagogischen Mitarbeiter*innen der jeweiligen Einrichtung an. Die Konferenzen können weitere Persönlichkeiten mit oder ohne Stimmrecht kooptieren. Den in der Verwaltung unbefristet beschäftigten Mitarbeiter*innen des Vereins steht die Teilnahme an den Konferenzen frei.

Die Konferenzen verabreden einen regelmäßigen Sitzungsturnus, förmlicher ­Einladungen zu den Sitzungen bedarf es nicht.

Die Konferenzen bemühen sich um einmütige Beschlussfassung. Kommt ein einmütiger Beschluss nicht zustande, entscheidet sie auf Antrag eines Mitglieds mit einfacher Mehrheit der Stimmen.

Soweit die Beschlüsse der Konferenzen der Durchführung durch den Geschäfts­führenden Vorstand bedürfen, kann dieser widersprechen, sofern sie gegen geltendes Recht, diese Satzung oder seine kaufmännischen Pflichten verstoßen würden.

Die Lehrer*innen- und die Kindergartenkonferenz richten für die von ihnen jeweils verant­worteten Aufgabenbereiche Delegationen bzw. Ausschüsse ein. Sie geben sich selbst eine Geschäftsordnung, in der die Aufgabenbereiche, Rechte und Pflichten der ­einzelnen Delegationen beschrieben sind. Die Geschäftsordnungen sind den ­Vereinsmitglieder*innen bekannt zu geben. Desgleichen sind die Vereinsmitglieder über die Namen der Mitglieder*innen aller Delegationen und Ausschüsse zu unterrichten.

Die Lehrer*innenkonferenz entsendet für drei Jahre einen Vertreter*in in den Elternrat Hamburg und den Elternrat des Bundes der Freien Waldorfschulen. Das Mandat kann nach dieser Zeit erneut ausgesprochen werden. Die Kindergartenkonferenz entsendet eine/n Vertreter*in in die ­Regionalkonferenz der Hamburger Waldorfkindergärten.

Die Lehrer*innenkonferenz schlägt dem Aufsichtsrat zwei Mitglieder*innen für den Geschäfts­führenden Vorstand vor. Die Kindergarten- und die Hortkonferenz schlagen dem ­Aufsichtsrat ein gemeinsames Mitglied für den Geschäftsführenden Vorstand vor.