Mitgliederversammlung

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres findet eine ­ordentliche Mitgliederversammlung statt, in der der Aufsichtsrat und der Geschäftsführende Vorstand über ihre Tätigkeit berichten und in der der Geschäfts­führende ­Vorstand den Rechnungsabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr ­vorlegt. Der Rechnungsabschluss muss von zwei Rechnungsprüfern, die von der ­Mitgliederversammlung gewählt werden, geprüft werden. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des ­Geschäftsführenden Vorstandes. Sie beschließt auf Antrag des Aufsichtsrates oder von wenigstens 40 Mitgliedern auch über die Abberufung des gesamten Geschäfts­führenden Vorstandes. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Aufsichtsrat, der Geschäftsführende Vorstand, die Gesamtkonferenz oder wenigstens 40 Mitglieder dies unter Angabe von Gründen wünschen.

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