Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist Satzungsorgan (siehe § 4 und § 8 der Satzung). Die Lehrer-, Kindergärten- und Hortkonferenz sowie die Klassen-Eltern-Vertretung ­führen mindestens einmal jährlich unter Federführung der Lehrerkonferenz eine ­gemeinsame Konferenz zur Beratung pädagogischer und organisatorischer ­Angelegenheiten von übergreifender Bedeutung durch. Die Gesamtkonferenz soll von den übrigen Organen des Vereins zu Angelegenheiten übergreifender Bedeutung ­angehört werden.

Die Gesamtkonferenz wählt den Vertrauenskreis (§ 10). Die Mitglieder des Vertrauenskreises werden von der Gesamtkonferenz mit einfacher Mehrheit gewählt. Erreichen mehr Kandidaten eine einfache Mehrheit als Plätze im Vertrauenskreis zu besetzen sind, sind unter diesen nur diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhielten.

Die Gesamtkonferenz schlägt dem Aufsichtsrat ein Mitglied für den ­Geschäftsführenden Vorstand vor.